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Bitte anklicken!
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Ferienwohnung in Büsum
Ferienwohnungen Langmaack Bürgermeister-Ott-Str. 5
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Die freien Zeiten erfragen Sie bitte direkt beim Vermieter!
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Ihr Gastgeber:

Familie Langmaack
Hans-Böckler-Strasse 13
25761 Büsum

04834 / 96 49 21
04834 / 96 49 22
langmaack  buesum-information.de
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Vorderansicht mit Parkplätzen
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Kinderfreundlich |
Allergiker |
Parkplatz am Haus |
Strandnähe |
| • Personen von 1 bis 10 |
| • Preise von 28,- € bis 46,- € |
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Die Ferienwohnungen der Familie Langmaack liegen in einem exklusiven Wohngebiet in Büsumer Deichhausen.
Die Wohnungen - in der Größe von ein und zwei Zimmer - können einzeln oder gemeinsam gemietet werden.
Sie haben also Wohnraum für 2 bis 10 Personen.
Bitte beachten Sie auch die Webseite:
http://www.exklusiv-wohn-urlaub.de
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Gartenansicht |
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Preise in der Nebensaison:
2 Raum-Wohnung mit Balkon:
2 Personen 40,- Euro
2 Raum-Wohnung mit Terrasse:
2 Personen 38,- Euro
Bis max. 3 weitere Personen
je Person 5,- Euro
maximal 3 Kinder bis 17 Jahre
1 Raum-Wohnung:
2 Personen 28,- Euro
Für 1 bis 3 Übernachtungen
einmaliger Zuschlag von
40,- bzw. 30,- Euro
Bettwäsche und Handtücher
können für 12,- Euro pro
Person ausgeliehen werden.
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Wohnzimmer mit Couch |

Schlafzimmer mit Doppelbett |
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Preise in der
Hauptsaison: 15.06 bis 10.09
Wintersaison: 20.12. - 10.01
2 Raum-Wohnung mit Balkon:
2 Personen 46,- Euro
2 Raum-Wohnung mit Terrasse:
2 Personen 44,- Euro
Bis max. 3 weitere Personen
je Person 5,- Euro
maximal 3 Kinder bis 17 Jahre
1 Raum-Wohnung:
2 Personen 33,- Euro
Für 1 bis 3 Übernachtungen
einmaliger Zuschlag von
40,- bzw. 30,- Euro
Bettwäsche und Handtücher
für 12,- Euro pro Person
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Küche der 2 Raum-Wohnung |
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Hauptsaison: 15.06 bis 10.09
Wintersaison: 20.12 bis 10.01
2 Raum und 1 Raum-Wohnung
kombiniert:
4 Personen 78,- Euro
Nebensaison:
2 Raum und 1 Raum-Wohnung
kombiniert:
4 Personen 68,- Euro
Bettwäsche und Handtücher
können für 12,- Euro pro
Person ausgeliehen werden.
maximal 3 Kinder bis 17 Jahre
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Aussicht auf die Felder |
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In Büsumer Deichhausen wird keine Kurtaxe von den Gästen erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast kein kostenfreies Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
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